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Trinkwasser

Nach Richtlinie 98/83/EG, bzw. 80/778/EWG „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ Darunter fällt alles Wasser, welches ungeachtet seiner Herkunft, seines ursprünglichen Zustandes oder der Aufbereitung zum Trinken, zum Duschen selbst für die Toilettenspülung etc. eingesetzt wird. Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben. Auch für den Menschen ungefährliche Bakterienkolonien dürfen einen bestimmten Richtwert nicht übersteigen. An Bord von Wasserfahrzeugen, Luftfahrzeugen und Landfahrzeugen darf nach Trinkwasserverordnung in der Wasserversorgungsanlage die Koloniezahl von 1.000 je ml nicht überschritten werden.