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Trinkwasserverordnung

Im Lebensmittelrecht enthaltene Verordnung über Trinkwasser und Wasser für Lebensmittelbetriebe. Sie regelt die: Beschaffenheit von Trinkwasser, Trinkwasseraufbereitung. Beschaffenheit des Wassers für Lebensmittelbetriebe, Pflichten des Unternehmers oder sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage, Überwachung durch das Gesundheitsamt in hygienischer Hinsicht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen, Mikrobiologische Untersuchungsverfahren, Grenzwerte für chemische Stoffe, Zur Trinkwasseraufbereitung zugelassen Zusatzstoffe, Kenngrößen und Grenzwerte zur  Beurteilung der Beschaffenheit des Trinkwasser, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen. Nach Anlage 3 sind zur Trinkwasseraufbereitung zugelassene Zusatzstoffe: Chlor, Natrium-Calcium, Magnesiumhypochlorit, Chlorkalk, Chlordioxid, Ozon, Silber, Silberchlorid, Natriumsilberchlorid-Komplex, Silbersulfat, Wasserstoffperoxid und Kaliumpermanganat.