AGB

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unserem Vertragspartner. Andere Bedingungen als diese, insbesondere Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, gelten nicht, selbst wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Mündliche Abreden sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam. Alle Vereinbarungen, die Vertreter für uns treffen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, es sei denn sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindliche Angebote gekennzeichnet.

2.2 Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn wir nach entsprechender Bestellung durch unseren Vertragspartner diese schriftlich bestätigen, spätestens jedoch mit der Auslieferung der bestellten Ware an den Vertragspartner. Bei als verbindlich gekennzeichneten Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn unser Angebot vom Vertragspartner innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Angebotsdatum schriftlich angenommen wird oder der Vertragspartner unsere Lieferung der Waren annimmt. Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht mehr an das Angebot gebunden.

2.3 Werden vom Vertragspartner bestimmte Anforderungen an unsere Leistung gestellt, so hat er uns diese vor unserer Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen. Wir sind dann berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der schriftlichen Anforderung, den Auftrag schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Der Vertragspartner bleibt in jedem Fall innerhalb dieser Frist an sein Angebot gebunden.

2.4 Wir behalten uns vor, Veränderungen an den Waren ohne besondere Zustimmung des Vertragspartners vorzunehmen, soweit diese durch die technische Entwicklung bedingt sind, bzw. technische Verbesserungen darstellen. Im übrigen sind geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form etc. zulässig, soweit sie für den Vertragspartner zumutbar sind.

3. Preise

3.1 Die in unseren Angeboten genannten Preise sind nur innerhalb der Gültigkeitsfrist des Angebotes für uns bindend.

3.2 Die Preise gelten grundsätzlich unfrei ab unserem Lager, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und beinhalten keine Transport-, Porto- oder Verpackungskosten sowie keine Versicherung, Zoll oder andere Nebenabgaben.

3.3 Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise/Vergütungen an gestiegene Lohn-, Material- und Rohstoffkosten anzugleichen Eine Angleichung ist bei vereinbarten Preisen nur dann möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen liegt und die Kostensteigerungen nach Vertragsabschluss eingetreten sind.

3.4 Die Preise für Händler gelten für Abnahmen in Verpackungseinheiten. Wir behalten uns vor, bei Lieferungen einzelner Artikel einen Mindermengenzuschlag von 10% zu berechnen.

4. Lieferung und Lieferfristen

4.1 Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners. Ergänzend gelten die Incoterms der internationalen Handelskammer Paris in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei Lieferungen auf Abruf geht die Gefahr ab Anzeige der Versandbereitschaft beim Vertragspartner, ansonsten sobald die Ware unser Lager verlassen hat, auf den Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Bei vom Vertragspartner zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung, des Versandes oder der Abnahme geht die Gefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Vertragspartner über.

4.2 Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind stets unverbindlich, außer sie werden ausdrücklich als Fix- Liefertermine schriftlich einzelvertraglich vereinbart. In jedem Fall beginnt der Lauf einer Leistungsfrist erst dann, wenn sämtliche mit der Lieferung zusammenhängenden technischen Fragen geklärt sind und der Vertragspartner seine für die Lieferung erforderlichen Vertragspflichten erfüllt hat.

4.3 Ist unsere Leistung von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung abhängig, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vereinbarte Leistungszeiten entsprechend zu verlängern, sofern wir selbst nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig beliefert wurden und ein entsprechendes Deckungsgeschäft nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise für uns möglich war.

4.4 Bei nachträglich vorgenommenen Vertragsergänzungen bzw. -Änderungen beginnen die Lieferfristen oder -Termine erneut zu laufen.

4.5 Bei Ereignissen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder bei sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen gilt das Lieferdatum oder die Lieferfrist um die Dauer der Störung oder deren Auswirkung verlängert. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Zulieferern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Vertragspartner baldmöglichst mitteilen. Dauert ein solches Ereignis oder Behinderung länger als drei Monate, so sind wir und der Vertragspartner berechtigt, unter Ausschluss von Ansprüchen hieraus ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.6 Trifft uns an einer Lieferverzögerung ein Verschulden, so ist der Vertragspartner verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der Lieferung zu setzen. Erst nach Ablauf der gesetzten Nachfrist ist ein Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.7 Teillieferungen sind jederzeit zulässig. Lieferfristen und -zeiten gelten mit der rechtzeitigen Absendung des Liefergegenstandes oder Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten.

5. Rücknahme von Verpackungen

Soweit für uns aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung von Verpackung besteht, entfällt diese durch unsere Mitgliedschaft im VfW/Dualen System Deutschland, das durch Feststellung der Bundesländer die Voraussetzung des §6 Absatz 3 VerpackV erfüllt. Soweit eine Entsorgungsvergütung vereinbart wird, richten sich die entsprechenden Beträge nach den jeweils gültigen Interserosätzen.

6. Zahlung

6.1 Bei Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen werden die ersten beiden Lieferungen nur gegen Vorauskasse ausgeführt. Lieferungen an Privatpersonen werden nur gegen Vorauskasse ausgeführt.

6.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind unsere Rechnungen dreißig Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto. Bei Teillieferung bleibt anteilige Fakturierung ausdrücklich vorbehalten.

6.3 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Vertragspartners angenommen. Etwaige gewährte Nachlässe stehen unter Vorbehalt fristgerechter Bezahlung und/oder vollständiger Warenannahme, soweit es sich um Nachlässe im Zusammenhang mit Mengen handelt. Bei Retoursendungen, denen wir zustimmen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, entfallen die bereits gewährten Mengenrabatte für die gesamte Warensendung, aus der die Retourensendung stammt, mit einer entsprechenden Nachzahlungspflicht des Vertragspartners.

6.4 Bei Zahlungszielüberschreitungen sind wir ohne weitere Mahnung berechtigt, vom Vertragspartner Zins in Höhe des von unseren Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.

6.5 Werden uns Vermögensverschlechterungen seitens des Vertragspartners bekannt, die seine Kreditwürdigkeit und die Realisierung unserer Forderungen nach unserer Einschätzung als konkret gefährdet erscheinen lassen, behalten wir uns ausdrücklich vor, die gesamte Restschuld fällig zustellen. Dies gilt auch in Falle der Annahme von Wechseln oder Schecks. Ferner sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, von bereits mit dem Vertragspartner geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern der Vertragspartner nicht eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit leistet. Zu einer Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung ist der Vertragspartner nur dann berechtigt, wenn die entsprechenden Gegenforderungen unseres Vertragspartners unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Vertragspartner ist mit einer Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten uns gegenüber einverstanden.

7. Gewährleistung

7.1 Die gelieferte Ware ist vom Vertragspartner unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Beanstandungen haben innerhalb eines Zeitraums von acht Tagen schriftlich zu erfolgen. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Bei Vorliegen von Mängeln sind wir nach eigener Wahl zunächst berechtigt, Ersatz zu liefern oder die mangelhafte Ware nachzubessern. Lehnen wir eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberechtigterweise ab, schlägt eine solche fehl, oder ist sie für den Vertragspartner nicht zumutbar, beispielsweise weil sie ungebührlich verzögern, so kann der Vertragspartner die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder eine angemessene Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen. Ein Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung liegt auch vor, wenn eine dreimalige Nachbesserung oder dreimalige Ersatzlieferung von uns erfolglos war.

7.3 Erfolgt eine Rücksendung der beanstandeten Ware mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, ist die betreffende Ware gereinigt und mit eindeutiger Fehlerkennzeichnung unter Angabe der zur Bearbeitung der Reklamation notwendigen Informationen wie Lieferscheinnummer, Kundennummer, Beifügung der Garantieurkunde und dergleichen frei an uns zurückzusenden. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, erfolgt freie Rücklieferung an den Vertragspartner und Erstattung der ihm entstandenen Frachtkosten.

7.4 Gewährleistungsansprüche des Vertragspartner sind ausgeschlossen, sofern eine unsachgemäße Behandlung und/oder Lagerung zu dem aufgetretenen Mangel geführt haben oder für diesen zumindest mitursächlich waren.

7.5 Für alle Gewährleistungsansprüche gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Gewährleistungs- und Ausschlussfristen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 An den gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.

8.2 Verkauft der Vertragspartner die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs weiter, so tritt er uns bereits an dieser Stelle alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen. Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, verpflichten wir uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen. Der Vertragspartner hat uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen, sofern wir dies verlangen.

8.3 Generell ist der Vertragspartner verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken, wie Feuer, Wasser und Diebstahl auf seine Kosten zu versichern und tritt uns für den Versicherungsfall seine sämtlichen Ansprüche gegen den Versicherer oder Schädiger vorrangig bereits jetzt ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

8.4 Der Vertragspartner darf keine Verfügungen über die Vorbehaltsware treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen, wie etwa Verpfändung, Sicherungsübereignung oder -Abtretung. Bei Pfändungen sowie bei Beschlagnahme durch Dritte hat der Vertragspartner uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass wir für den Fall, dass unsere Sicherungsrechte konkret gefährdet sind, berechtigt sind, die Vorbehaltsware abzuholen oder anderweitig sicherzustellen, wobei diese Sicherstellung dann keine verbotene Eigenmacht darstellt. Der Vertragspartner verpflichtet sich insoweit zur vollumfänglichen Mitwirkung.

9. Haftung

9.1 Vorbehaltlich anders lautender zwingender gesetzlicher Vorschriften haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln. In jedem Fall ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.2 Bei Mangelfolgeschäden, insbesondere auch auf dem Gebiet der Produkthaftpflicht haften wir, soweit nicht anders lautende zwingende gesetzliche Regelungen uns hierzu verpflichten, nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Im Rahmen von zugesicherten Eigenschaften haften wir nur dann, wenn unsererseits rechtsverbindlich derartige Zusicherungen ausdrücklich schriftlich abgegeben wurden.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk wir unseren Wohnsitz haben. Wir sind jedoch nach eigener Wahl berechtigt, am Firmensitz des Vertragspartners zu klagen.

10.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ausschließlich unser Hauptsitz.

10.3 Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehender Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die ungültige bzw. unwirksame Bedingung ist vielmehr dann in einer Weise zu ergänzen bzw. durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.

10.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der UN-Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG) von 1980.

10.5 Im Rahmen und in den Grenzen bestehender datenschutzrechtlicher Vorschriften sind wir berechtigt, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu verarbeiten und zu speichern.

11. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Puchheim, den 24. September 2014 Volker Gosewinkel GmbH 

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