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Grenzwerte

Die der Trinkwasserverordnung zugrunde liegenden Grenzwerte für Wasserinhaltsstoffe wurden dahingehend festgelegt, dass ein von Geburt an in seiner körperlichen Konstitution geschwächter Mensch, durch den lebenslangen Genuss von des Lebensmittels Trinkwasser in seinem Befinden nicht weiter beeinträchtigt wird.